Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel durch private Krankenkassen und Beihilfen erstattet, so lange Sie unter einer Störung mit Krankheitswert leiden, diese behandlungsbedürftig ist und eine Indikation für Psychotherapie besteht.
Dauer: 50 Minuten - GOÄ - Ziffer 812a, 2,3-facher Satz 134,06 €
Dauer: 50 Minuten - GOÄ - Ziffer 870a, 2,3-facher Satz 100,55 €
zzgl. Erhebung des aktuellen psychischen Befundes
- GOÄ - Ziffer 801a, 2,3-facher Satz 33,52 €
Abweichende, bzw. zusätzliche Kosten können für Diagnostik, Biographische Anamnese (Voraussetzung für Therapie), Berichte, Anträge, etc. ebenfalls anfallen.
* Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung privat in Rechnung gestellt.
Stand 2026
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