Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel durch private Krankenkassen und Beihilfen erstattet, so lange Sie unter einer Störung mit Krankheitswert leiden, diese behandlungsbedürftig ist und eine Indikation für Psychotherapie besteht.
Psychotherapie Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Dauer: 50 Minuten - GOP - Ziffer 870, 3,1-facher Satz 135,43
€
Psychotherapie bei Selbstzahler
Dauer: 50 Minuten - GOP - Ziffer 870, 3,1-facher Satz 135,43 €
Abweichende, bzw. zusätzliche Kosten können für Diagnostik, Biographische Anamnese (Voraussetzung für Therapie), Berichte, Anträge, etc. ebenfalls anfallen.
* Bei Absagen von unter 48 Stunden im Voraus wird unabhängig von Gründen ein Ausfallhonorar in Höhe von 85% der aktuellen Kassenleistung privat in Rechnung gestellt.
Stand 09/2022
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